Beim Auszug wird oft zuerst an Kartons, Nachsendeauftrag und die Übergabe gedacht. Die Kündigung selbst wirkt dagegen wie eine Formalität – bis jemand feststellt, dass der Brief zwar rechtzeitig abgeschickt wurde, aber nicht rechtzeitig beim Vermieter angekommen ist. Solche Missverständnisse begegnen mir häufiger als komplizierte juristische Streitfragen. Dabei lässt sich ein Kündigungsschreiben meist knapp halten. Entscheidend ist, dass es in der richtigen Form beim richtigen Empfänger eingeht und die Frist stimmt.
Erst den Kalender prüfen, dann den Brief schreiben
Für Mieter gilt bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag im Normalfall eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Maßgeblich ist nicht der Tag, an dem Sie den Brief zur Post bringen, sondern der Tag, an dem er dem Vermieter zugeht. „Zugang“ heißt praktisch: Das Schreiben muss so in den Machtbereich des Empfängers gelangen, dass dieser es unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis nehmen kann. Ein Einwurf in den Hausbriefkasten am späten Abend kann deshalb anders zu beurteilen sein als einer am Vormittag.
Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis grundsätzlich mit Ablauf des übernächsten Monats. Geht sie später ein, verschiebt sich das Ende um einen Monat. Wer beispielsweise zum 31. August ausziehen möchte, sollte darauf achten, dass das Schreiben spätestens am dritten Werktag im Juni beim Vermieter eingeht. Ein Poststempel vom 3. Juni hilft nicht, wenn der Brief erst später zugestellt wird.
Bei der Berechnung lohnt sich ein Blick auf den konkreten Kalender und auf den Mietvertrag. Die gesetzliche Regelung steht in § 573c BGB; bei besonderen Vertragsgestaltungen können zusätzliche Fragen entstehen. Ein befristeter Mietvertrag lässt sich beispielsweise nicht ohne Weiteres ordentlich vorzeitig kündigen. Auch ein vereinbarter Kündigungsausschluss kann bedeuten, dass eine Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie nicht nur die erste Seite des Vertrags, sondern auch Nachträge und Anlagen.
Die Form: Papier, Originalunterschrift und alle Mieter
Eine Kündigung des Wohnraummietvertrags muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail, eine Nachricht über ein Mieterportal, ein Fax oder ein eingescanntes Schreiben mit eingefügter Unterschrift genügt dafür nicht. Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es im Original. Bei mehreren Mietern müssen grundsätzlich alle Vertragsmieter unterschreiben. Das betrifft auch Paare, Wohngemeinschaften oder Familien, wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen. Eine Person kann nicht einfach im Namen der anderen kündigen, sofern sie dafür keine wirksame Vertretungsmacht hat.
Das klingt selbstverständlich, wird aber leicht übersehen, wenn eine Person bereits ausgezogen ist oder die Kündigung aus einer Wohngemeinschaft heraus vorbereitet. Am sichersten ist es, ein gemeinsames Schreiben zu erstellen und es von allen Mietern unterschreiben zu lassen. Eine Vollmacht kann im Einzelfall eine Rolle spielen, führt aber schnell zu Rückfragen und sollte nicht als bequemer Ersatz für die Unterschriften eingeplant werden.
Auch die Empfängerseite verdient einen kurzen Abgleich. Stehen mehrere Vermieter im Vertrag, sollte die Kündigung an alle gerichtet sein. Bei einer Hausverwaltung können Sie die Verwaltung als Zustelladresse verwenden, wenn sie im Mietverhältnis als Ansprechpartner genannt ist; benennen Sie im Schreiben dennoch die Vermieter so, wie sie im Vertrag aufgeführt sind. Im Zweifel ist es besser, den Brief an sämtliche Vermieter und zusätzlich an die zuständige Verwaltung zu senden.
Was in das Kündigungsschreiben gehört
Ein schlichtes Schreiben reicht. Sie müssen als Mieter bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel keinen Grund nennen. Das Schreiben sollte aber klar erkennen lassen, wer kündigt, welche Wohnung gemeint ist und dass das Mietverhältnis beendet werden soll. Eine genaue Adresse einschließlich Wohnungsnummer oder Lage kann helfen, wenn der Vermieter mehrere Einheiten verwaltet.
Beim Kündigungstermin ist eine konkrete Angabe hilfreich. Wenn Sie sich bei der Frist nicht ganz sicher sind, können Sie zusätzlich „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ formulieren. Damit wird deutlich, dass die Kündigung jedenfalls zum frühestmöglichen rechtlich zulässigen Termin gelten soll. Eine solche Formulierung ersetzt allerdings nicht die Prüfung des Vertrags und macht eine verspätet zugegangene Kündigung nicht früher wirksam.
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Absender und Empfänger | Vollständige Namen und Anschriften; bei mehreren Mietern und Vermietern alle Beteiligten aufführen. |
| Betreff | Zum Beispiel „Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung in …“. |
| Kündigungserklärung | Eindeutig erklären, dass Sie den Mietvertrag kündigen. |
| Beendigungszeitpunkt | Das gewünschte Datum nennen und bei Bedarf „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ergänzen. |
| Unterschriften | Alle Mieter, die den Vertrag geschlossen haben, unterschreiben eigenhändig. |
| Bitte um Bestätigung | Um schriftliche Bestätigung des Eingangs und des Beendigungsdatums bitten. |
Eine Bitte um Bestätigung ist sinnvoll, aber sie ist keine Voraussetzung dafür, dass die Kündigung wirksam wird. Ebenso braucht der Vermieter die Kündigung nicht „anzunehmen“. Wichtig ist, dass sie formgerecht erklärt wird und rechtzeitig zugeht. Lassen Sie sich deshalb nicht allein auf eine mündliche Zusage am Telefon verlassen, wenn es um den Eingang oder den letzten Miettag geht.
Ein Muster, das sich leicht anpassen lässt
Die folgende Formulierung ist bewusst nüchtern. Sie können sie übernehmen, sollten aber Namen, Anschrift und Datum sorgfältig mit dem Mietvertrag abgleichen:
Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
An
Name des Vermieters / der Vermieter
Anschrift
Ort, Datum
Betreff: Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [vollständige Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige/n ich/wir den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir/uns den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum, zu dem das Mietverhältnis endet, schriftlich.
Bitte teilen Sie mir/uns außerdem mit, wann die Wohnungsübergabe stattfinden kann.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift aller Mieter]
[Vor- und Nachnamen in Druckschrift]
Das Muster sollte nicht mechanisch ausgefüllt werden. Wenn nur eine Person im Mietvertrag steht, passt die Ich-Form. Haben mehrere Personen den Vertrag unterschrieben, verwenden Sie die Wir-Form und sorgen dafür, dass alle unterschreiben. Bei einer Kündigung aus einem besonderen Grund – etwa einer außerordentlichen Kündigung – gelten andere Anforderungen. Dann ist es wichtig, den konkreten Sachverhalt und die rechtliche Grundlage gesondert zu prüfen, statt das Muster einfach umzubauen.
Den Zugang beweisen können
Weil die Frist am Zugang hängt, sollte sich später nachvollziehen lassen, wann und wie der Brief beim Vermieter angekommen ist. Ein gewöhnlicher Brief ist unkompliziert, bietet aber keinen belastbaren Nachweis über den Inhalt oder den Zugang. Ein Einwurf-Einschreiben kann den Einwurf dokumentieren; bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den Zustellnachweis auf. Noch unmittelbarer ist die persönliche Übergabe gegen eine datierte Empfangsbestätigung auf einer Kopie des Schreibens. Dabei sollte die Bestätigung nur den Erhalt dokumentieren, nicht etwa als Zustimmung zur Kündigung verstanden werden.
Wer einen Boten einsetzt, kann ihn den Inhalt des unterschriebenen Schreibens vor dem Einwurf lesen lassen und anschließend notieren lassen, wann und in welchen Briefkasten es eingeworfen wurde. Das ist weniger bequem, kann aber bei knappen Fristen eine praktische Lösung sein. Planen Sie trotzdem einen zeitlichen Puffer ein: Zustellversuche, volle Briefkästen oder ein falsch notierter Name können aus einem vermeintlich einfachen Versand ein Problem machen.
- Prüfen Sie vor dem Versand, ob alle im Mietvertrag genannten Mieter unterschrieben haben.
- Vergleichen Sie Namen und Anschriften der Vermieter mit dem Vertrag und seinen Nachträgen.
- Versenden oder übergeben Sie das Original so früh, dass eine Verzögerung nicht über den Kündigungstermin entscheidet.
- Bewahren Sie eine Kopie des unterschriebenen Schreibens und den Zustellnachweis zusammen auf.
Kündigung und Auszug sind zwei verschiedene Dinge
Mit dem Kündigungsschreiben endet nicht automatisch jede Aufgabe rund um die Wohnung. Bis zum vereinbarten Vertragsende bleibt die Miete grundsätzlich geschuldet, auch wenn Sie schon früher ausgezogen sind. Umgekehrt bedeutet ein geplanter Umzug nicht, dass der Vertrag bereits beendet ist. Stimmen Sie den Übergabetermin deshalb rechtzeitig ab und halten Sie fest, welche Schlüssel übergeben wurden und in welchem Zustand sich die Wohnung befand. Fotos mit erkennbarem Datum können bei späteren Unklarheiten nützlich sein.
Wenn der Vermieter auf die Kündigung nicht reagiert, geraten viele Mieter ins Grübeln und schicken vorsichtshalber mehrere neue Schreiben. Eine sachliche Nachfrage ist meist hilfreicher: Bitten Sie um Bestätigung und verwahren Sie den Nachweis Ihrer ersten Zustellung. Ändert sich das gewünschte Auszugsdatum oder finden Sie früher einen Nachmieter, ist auch das nicht automatisch eine Änderung des Mietvertrags. Dafür braucht es eine Vereinbarung mit dem Vermieter oder eine besondere rechtliche Grundlage.
Eine gute Kündigung fällt kaum auf: Sie ist kurz, eindeutig und rechtzeitig angekommen. Gerade weil der Brief so unspektakulär aussieht, lohnt sich die Sorgfalt an den Stellen, die man beim schnellen Ausfüllen gern übersieht – Unterschriften, Empfänger und Zugangstag. Wer diese Punkte vor dem Einwurf prüft, kann den restlichen Umzug meist mit deutlich weniger Unsicherheit angehen.
Bild: / Vecteezy

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